Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung am Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik richtet sich an alle Studierende in den BA- und MA-Studiengängen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Darüber hinaus ist sie auch für Fragen zur Allgemeinen Pädagogik, Sozial- und Medienpädagogik im bildungswissenschaftlichen Studienanteil der Lehramtsausbildung zuständig.
Im Mittelpunkt stehen fachliche Auskünfte zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen, ergänzend zu den individuellen Beratungen durch die Lehrenden oder Prüfenden. Daneben geht es u. a. um Informationen im Kontext von Studienwahlentscheidungen, individualisierten Studienverläufen, Fachwechsel oder um die Anrechnung und Äquivalenzprüfung von Studienleistungen aus vorherigen oder überregionalen Studiengängen. Die allgemeine Grundlage dafür bilden die jeweiligen studiengangspezifischen Studienordnungen.
Wenn Sie ein Anliegen haben, zu dem Sie sich eine fachliche Beratung wünschen, melden Sie sich gerne. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob es sich um allgemeine administrative Themen handelt, für die eher das Allgemeine Studierendenbüro zuständig ist. Bei formalen Anträgen bitten wir Sie, eigenständig die entsprechenden Dokumente, die Sie hier weiter unten in der Zusammenstellung finden, auszufüllen. Bei Anrechnungen von Leistungen o. ä. sind die Originalnachweise (bspw. Transcript of Records, Arbeitszeugnisse) oder zusätzliche Informationsgrundlagen vorzulegen (bspw. Modulhandbücher von anderen Universitäten).
Im Folgenden finden Sie ein zusammengestelltes FAQ aus häufig formulierten sowie relevanten Fragen, durch welche sich eventuell bereits einige Anliegen klären lassen.
FAQ
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für mein Studium und wo sind diese zu finden?
Die rechtlichen Grundlagen zum Studium sind einerseits im Landeshochschulgesetz und zum anderen in der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt, welche studiengangsübergreifende Regelungen für den Abschluss von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock enthält. So werden u.a. folgende Punkte aufgegriffen:
- Zugangsvoraussetzungen,
- Dauer und Abschluss des Studiums,
- Auslandsaufenthalt,
- Veranstaltungsformen und die entsprechende Anwesenheitspflicht,
- Studienberatung,
- Nachteilsausgleich,
- Prüfungsleistungen und verschiedene Prozesse, die damit einhergehen.
Die RPO gilt dabei in Verbindung mit der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung eines Studiengangs (SPSO Bachelor; SPSO Master), welche ergänzende, insbesondere fach- und studiengangsspezifische Regelungen enthält.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüssen sowie die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen in den Studiengängen der Universität Rostock gilt außerdem die Anerkennungssatzung.
Individuelles Teilzeitstudium
Sowohl im Bachelor als auch im Master ist es möglich, z.B. wegen einer ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege, für einen gewissen Zeitraum in Teilzeit zu studieren. Der/die Studierende muss dafür spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt stellen und erklären, weshalb er/sie in den darauffolgenden 4 Semestern im Bachelor bzw. 2 Semestern im Master nur etwa die Hälfte der für den entsprechenden Studiengang vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. Bei weiteren Fragen kann in § 5 der entsprechenden SPSO nachgelesen werden.
Überschreitung der Regelstudienzeit bzw. verzögerte Studienverläufe
Nach Ablauf der in der SPSO festgelegten Regelstudienzeit können in Fällen, die nachvollziehbar auf einen nicht erfolgreichen Abschluss des Studiums hinauszulaufen drohen, die betroffenen Studierenden gemäß § 34 Landeshochschulgesetz durch den Prüfungsausschuss zu einer Pflichtberatung aufgefordert werden. In dieser erstellt die Fachstudienberatung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss einen individuellen Studienverlaufsplan. Dabei ist § 10 Absatz 2-4 der RPO BA/MA unbedingt zu beachten.
Nachteilsausgleich
Bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die zu einer Einschränkung der Prüfungs- und Studienleistung führen, ist es möglich, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen werden dabei je nach Form der Beeinträchtigung einzelfallbezogen vom Prüfungsausschuss bestimmt und können demnach sehr unterschiedlich aussehen.
Vor der Beantragung des Nachteilsausgleiches ist beim Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende der Universität eine Beratung wahrzunehmen. Der Beauftragte für behinderte und chronisch Kranke legt dem zuständigen Prüfungsamt in einer gesonderten Stellungnahme die Auswirkungen der Beeinträchtigung dar und gibt Empfehlungen zum Nachteilsausgleich.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist dabei formlos und vor allem frühzeitig, vor Beginn der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung, beim zuständigen Prüfungsausschuss mit den entsprechenden fachärztlichen Nachweisen zu stellen.
Weitere Informationen sind in der RPO BA/MA §18 sowie hier vorzufinden.
Wie erfolgt ein Studiengang- bzw. Studienfachwechsel?
Es ist möglich sowohl in einen anderen Studiengang als auch ein anderes Studienfach bzw. bei einem Zweifach-Bachelor seine Fächerkombination zu wechseln. Dafür muss zunächst überprüft werden, ob der gewünschte Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Diese Informationen sind hier zu finden. Entsprechend muss sich über das Online-Portal der Universität Rostock mit dem Uni-Account angemeldet und unter dem Button „Studienbewerbung/ Studiengangwechsel beantragen“ notwendige Unterlagen im PDF-Format hochgeladen werden. Nach Eingabe der geforderten Daten wird schließlich ein Antragsformular im PDF-Format ausgegeben, welches unterschrieben mit allen Unterlagen an die untenstehende Adresse postalisch zugesandt werden muss. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach muss sich zunächst beworben werden. Im Falle einer Zulassung werden die Umschreibungsfristen und das weitere Vorgehen im Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt.
Achtung: Ein Antrag auf Wechsel ist unzulässig, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
Anerkennung von Leistungen nach Studiengang-, Studienfach- oder Hochschulwechsel
Gemäß der Anerkennungssatzung ist es möglich, sich nach einem Studiengang-, Studienfach- und Hochschulwechsel sowie einem Wechsel in ein höheres Fachsemester erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Dafür sind zum einen der Anerkennungsantrag sowie die Einstufungsbescheinigung zunächst zur fachlichen Prüfung beim Studienfachberater und anschließend beim Prüfungsamt einzureichen. Dabei ist das Vorlegen einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit allen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, einschließlich aller nicht bestandenen Prüfungen, verpflichtend. Bei einem Hochschul- oder Studiengangwechsel sollte zudem die entsprechende Modulbeschreibung zur Beurteilung der Gleichwertigkeit der Lern- und Qualifikationsziele sowie des Workloads der Module beigelegt werden.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen hat die Universität Rostock eine spezielle Lehr- und Lernvereinbarung erstellt. In dieser halten Studierende und Lehrende Absprachen zu Lernzielen, Lerninhalten, Unterstützungsformen etc. fest und es wird abgesichert, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden. Zusätzlich zum Anerkennungsantrag muss auch hier ein Transcript of Records von der ausländischen Universität vorgelegt werden.
Anerkennung von IDWB
Im Rahmen eines Studiengang- oder Fächerwechsels können alle bereits absolvierten Module zur Anerkennung des IDWB gebracht werden, sofern sie nicht zu einem Fach von der/dem Studierenden gehören. Darüber hinaus sind auch studienrelevante Auslandsaufenthalte, Sprachkurse oder eine Teilnahme am Mentoring-Projekt „Balu und Du“ der Malteser anrechenbar. Die entsprechenden Module sind auch im IDWB-Modulkatalog zu finden. Der Antrag auf Anerkennung ist durch die Fachstudienberatung zu prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung ist der Antrag beim Prüfungsamt einzureichen.
Kann man Module vorziehen?
Ja, es ist möglich Module vorzuziehen. Dabei muss jedoch beachtet werden, ob entsprechende Veranstaltungen für das jeweilige Modul angeboten werden, da einige Module nur im Sommer- bzw. Wintersemester abgelegt werden können.
Was mache ich, wenn ich keinen Platz in einem Seminar erhalten habe?
Grundsätzlich haben Studierende einen Rechtsanspruch auf die benötigten Kurse, die für die Module gemäß Regelprüfungsterminen benötigt werden. Dieser Rechtsanspruch entfällt jedoch, wenn für ein Modul mehrere Seminare zur Auswahl stehen. Des Weiteren sollte man die Kapazitäten und die Anmeldungszeiträume im Blick behalten. Wenn bspw. jedoch die Frist verpasst wurde und noch Plätze im Seminar frei sind, ist es möglich nachzurücken. Empfehlenswert ist immer mit den entsprechenden Dozierenden Kontakt aufzunehmen (siehe entsprechende Homepage der Dozierenden). In den meisten Fällen ergibt sich eine Möglichkeit, noch nachträglich in die Veranstaltung aufgenommen zu werden.
Was mache ich, wenn sich Veranstaltungen oder Prüfungen überschneiden?
Grundsätzlich wird versucht, eine Überschneidungsfreiheit sicherzustellen. Aufgrund der Vielzahl möglicher Studiengangskombinationen ist dies jedoch nicht immer möglich.
Wenn es zu Überschneidungen kommt, wird dazu geraten, zunächst mit den entsprechenden Dozierenden zu sprechen. Wenn hier jedoch keine Lösung gefunden werden kann, sollte man bei Überschneidungen von Veranstaltungen die Fachstudienberatung und bei Überschneidungen von Prüfungen das Prüfungsamt frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, damit Änderungen vorgenommen werden können. Dies geschieht mittels einer entsprechenden Überschneidungsanzeige, die bei der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt einzureichen ist.
Kann man die Abschlussarbeit bereits schreiben, wenn noch nicht alle Prüfungen erbracht wurden?
Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, wird eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten für die Zulassung vorausgesetzt: im Bachelor insgesamt 120 LP, davon 78 LP im Erstfach und im Master 90 LP (nach der neuen SPSO 2025 nur noch 60 LP). Die Abschlussarbeit wird demzufolge nach Regelstudienzeit im BA im 6. Semester und im MA im 4. Semester abgelegt, sofern die erforderlichen Leistungspunkte erreicht wurden. Um sich für die Abschlussarbeit anmelden zu können, müssen jedoch noch nicht alle Prüfungen bestanden bzw. alle benötigten Leistungspunkte erbracht worden sein. Wenn bspw. noch Ergebnisse von bereits abgegebenen Arbeiten ausstehen, ist die Anmeldung trotzdem möglich. Die Zulassung zur Abschlussarbeit findet dann zunächst unter Vorbehalt statt. Dieser entfällt jedoch, sobald die entsprechenden Leistungspunkte erbracht und beim Prüfungsamt nachgewiesen wurden.
Ab welchem Zeitpunkt sollte ich mich um die Betreuung und das Thema der Abschlussarbeit kümmern?
Das Thema der Bachelorarbeit kann sich schon im Laufe des Studiums je nach Interessengebiet überlegt und bei entsprechenden Dozierenden angesprochen werden. Spätestens jedoch ab dem 5. Semester im Bachelor bzw. dem 3. Semester im Master sollte ein grobes Thema gefunden werden, mit welchem man sich schließlich an eine*n Dozierende*n wendet, die/der die Betreuung übernehmen könnte.
Genauere Informationen zum Ablauf lassen sich für den Bachelor im Leitfaden zur Bachelorarbeit finden.
Wer steht mir zur Verfügung?
Zunächst einmal alle Personen, die hauptamtlich in der Lehre am Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik tätig sind. Dabei geht es nicht nach einer bestimmten Statusgruppe. So kann die Betreuung sowohl von einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*in als auch von einem/einer Professor*in übernommen werden.
Wichtig: Gemäß SPSO 2022 muss bei der Betreuung der Masterarbeit mindestens eine Person (egal ob Erst- oder Zweitprüfer*in) einen professoralen Titel besitzen. Ab der neuen SPSO 2025 gilt lediglich die Promotion bei einem/einer der Betreuenden als Grundvoraussetzung.
Anhand welcher Kriterien sollte ich meine Betreuung suchen?
Insgesamt wird dazu geraten, sich je nach eigenem Interessenschwerpunkt der Abschlussarbeit seine Betreuung auszusuchen, damit man bestmöglich beraten und begleitet werden kann. Dafür sollten die verschiedenen Arbeits- und Forschungsschwerpunkte der jeweiligen Dozierenden auf deren Homepages berücksichtigt werden. Zu beachten ist außerdem, dass man sich frühzeitig um seine Betreuung kümmert, da die gewünschte Person sonst möglicherweise keine freien Kapazitäten mehr hat. Wenn man sich also zu spät darum kümmert, muss die Betreuung letztendlich anhand der freien Kapazitäten der Dozierenden ausgewählt werden.
Wie komme ich zu meinem Thema?
Grundsätzlich sollte man sich das Thema selbstständig hinsichtlich des eigenen Interesses überlegen. Also bspw. nach:
- Handlungsfeld,
- Themengebiet,
- Theoriediskurs oder
- erziehungs- und bildungswissenschaftlich relevanten Entwicklungen.
Es gibt demnach keine festgelegten, vorgegebenen Themen. Man kann sich jedoch an Themen aus Seminaren bzw. an den Schwerpunkten der Dozierenden orientieren und anhand dieser eigene Interessenschwerpunkte konkretisieren.
Muss ich ein Exposé anfertigen?
Die Anfertigung eines Exposés (2-3 Seiten inhaltliche Gliederung) über das jeweilige Forschungsvorhaben ist weder Pflicht noch Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussarbeit. Manche Dozierende empfehlen jedoch, ein Exposé zum jeweiligen Thema anzufertigen, um einen Einblick in dieses erhalten und um Feedback geben zu können. Dies sollte individuell mit der Betreuung abgesprochen werden. In jedem Fall unterstützt es den eigenen Orientierungsprozess.
Muss die Abschlussarbeit einen empirischen Anteil haben?
Bei der Bachelorarbeit wird nicht zwangsläufig ein empirischer Anteil erwartet bzw. sogar eher davon abgeraten, da innerhalb der neunwöchigen Bearbeitungszeit nur wenig Zeit dafür zur Verfügung steht. Im Master beträgt der Bearbeitungszeitraum hingegen 20 Wochen, sodass es möglich ist, einen empirischen Anteil einzubringen. Dies ist jedoch abhängig von der Fragestellung der Arbeit bzw. vom Schwerpunkt der jeweiligen Betreuung, mit welcher abgesprochen wird, ob die Masterarbeit ausschließlich auf reiner Literaturrecherche basieren oder auch einen empirischen Teil beinhalten soll.
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?
Für die Anmeldung der Abschlussarbeit gibt es jeweils ein entsprechendes Formular auf Zulassung sowohl für die Bachelorarbeit als auch für die Masterarbeit. Im Antrag müssen zunächst allgemeine persönliche Daten angegeben werden, dann der konkrete Titel der Arbeit sowohl auf deutscher als auch auf englischer Sprache. Dieser darf im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Außerdem müssen die Erst- und Zweitbetreuung angegeben werden, die den Antrag jeweils unterschreiben müssen.
Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit der Studienbescheinigung für das Semester, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, im Prüfungsamt eingereicht. Dabei sollte die entsprechende Frist zur Einreichung des Antrags beachtet werden, welche sowohl im Bachelor als auch im Master immer 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Abschlusssemesters liegt. Der Antrag wird anschließend durch den Prüfungsausschuss geprüft und man erhält i.d.R. 1-2 Wochen vor dem Starttermin eine entsprechende E-Mail über die Zulassung, die Zulassung unter Vorbehalt oder die Ablehnung.
Wie erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeit?
Die Abschlussarbeit ist gemäß §28 RPO (2023) BA/MA Abs. 1 fristgemäß in zwei gebundenen Exemplaren oder in elektronischer Fassung persönlich oder per Post beim zuständigen Prüfungsamt einzureichen. Genaueres kann der entsprechenden E-Mail auf Zulassung zur Abschlussarbeit vom Prüfungsamt entnommen werden.
Muss die Abschlussarbeit „verteidigt“ werden?
Die Bachelorarbeit besteht nur aus einem schriftlichen Teil und muss somit nicht verteidigt werden. Die Masterarbeit allerdings teilt sich in zwei Prüfungsleistungen. Die erste Prüfungsleistung besteht in der schriftlichen Verfassung der Arbeit, welche 66,6% der Gesamtleistung ausmacht, während die zweite Prüfungsleistung ein Kolloquium darstellt, welches 33,3% der Gesamtleistung ausmacht. Das Kolloquium erfolgt spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Note und besteht aus einem etwa 10-minütigen Vortrag des/der Studierenden sowie einer etwa 30-minütigen Diskussion.
Wo kann ich mich zusätzlich informieren?
- In Bearbeitung: Infoveranstaltung für Abschlussarbeiten (auf Termine achten)
- Leitfaden Bachelorarbeit
Wie komme ich zu Themen?
Die Themenfindung erfolgt selbstständig und kann sich manchmal auch als schwierig gestalten. Um Stress zu vermeiden, wird empfohlen, sich so früh wie möglich (möglichst bis zur letzten Veranstaltung des Semesters) ein Thema zu überlegen und mit den Dozierenden zu besprechen. Insgesamt sollte sich zunächst am Seminarkontext orientiert und danach geschaut werden, wie man nun seinen Schwerpunkt hinsichtlich des übergeordneten Themas des Seminars setzen möchte.
Wie und wo muss ich meine Hausarbeiten einreichen?
Grundsätzlich ist die Einreichung von Hausarbeiten sowohl in analoger als auch digitaler Form zur Archivierung notwendig. Während eine digitale Einreichung entweder per E-Mail an die/den jeweilige*n Dozierende*n (nicht an das Prüfungsamt!) oder über Stud.IP erfolgt, ist die ausgedruckte Arbeit im Briefkasten des entsprechenden Instituts einzustecken oder per Post zuzuschicken.
Fragen rund ums Praktikum
Zu Fragen bezüglich des Praktikums im Bachelor, besteht die Möglichkeit sich im separaten FAQ zum Praktikum zu informieren!
Wenn Fragen zum Forschungspraktikum im Master Frühe Hilfen bestehen, kann sich an die entsprechende Fachstudienberatung des ISER gewendet werden.
Für Fragen zu den BA- und MA-Studiengängen am Institut wenden Sie sich bitte an:
Dr. Andreas Langfeld
Raum 4014
0381/4982644
fsb.allgemeine-sozialpaedagogik.ba.phfuni-rostockde (BA-Studiengänge)
fsb.allgemeine_sozialpaedagogik.ma.phfuni-rostockde (MA-Studiengänge)
Sprechstunde: donnerstags 13.30-15Uhr (Anmeldung über studip)
Für Fragen zu den Lehramts-Studiengängen am Institut wenden Sie sich bitte an:
PD. Dr. Dorothea Meier
Raum 4006
0381/4982686
fsb.allgemeine-sozialpaedagogik.la.phfuni-rostockde oder
dorothea.meieruni-rostockde (LA-Studiengänge, alle Schulformen)
Bitte melden Sie sich per E-Mail.
Dokumente zum Download
- Landeshochschulgesetz
- RPO BA/MA 2022
- SPSO für den Zwei-Fach-Bachelor der PHF
- SPSO für den Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften
- Anerkennungssatzung
- Anerkennungsantrag für erbrachte Leistungen
- Einstufungsbescheinigung
- Leitfaden Ablauf Anerkennungsprozess
- Anerkennung für den IDWB
- IDWB-Modulkatalog
- Lehr- und Lernvereinbarung
- Überschneidungsanzeigen
- Zulassungsantrag Bachelorarbeit
- Zulassungsantrag Masterarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Bachelorarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Masterarbeit
- Antrag auf Verlängerung von Hausarbeiten
- Leitfaden Bachelorarbeit
- Leitfaden Praktikum
Weitere beratende Stellen an der Universität Rostock
- Bei der Allgemeinen Studienberatung werden Studieninteressierte und Studierende zu allen wichtigen, nicht fachspezifischen Fragen rund um das Studium (Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung, Fachrichtungswechsel sowie Exmatrikulation) beraten und informiert.
- Der Fachschaftsrat ist für die studentische Selbstverwaltung und Interessenvertretung zuständig.
- Das Studierendenwerk informiert z. B. über psychologische Beratungsstellen, die aktuellen Speisepläne der Mensen und ist zuständig für BAföG-Anträge.
- Für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es einen Universitätsbeauftragten.
- Die Sozial- und Rechtsberatung umfasst sowohl psycho-soziale Beratungsstellen, soziale Dienste, das Familienbüro als auch die Rechtsberatung.
- Bei prüfungsrelevanten Fragen kann sich an das Prüfungsamt (Frau Krekow) gewendet werden.