Praktikum im BA Erstfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft

Studierende des BA-Studienganges Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Erstfach) absolvieren parallel zu ihrer theoretischen und methodischen Ausbildung ein Praktikum, wofür ihnen regulär das 5. Fachsemester zur Verfügung steht. 

Das Praktikum dient dazu, das im Studienverlauf bis dato erworbene wissenschaftliche Reflexionswissen in praktischen Handlungs- und Entscheidungssituationen anzuwenden und zu evaluieren. Es sollen erste Eindrücke über die Ausgestaltung von professionellen Beziehungsstrukturen und differenzierte Einblicke in die Institutionen, die Rahmenbedingungen und die pluralistischen Lebenslagen von Adressat*innen der pädagogischen Praxis gesammelt werden. Insgesamt soll es somit zur Berufsfeldorientierung dienen. 

Begleitet wird das Praktikum im Regelprüfungszeitraum von einem Seminar, in dessen Rahmen sich die Praktikant*innen wechselseitig über ihre Erfahrungen und Herausforderungen austauschen und dabei die verschiedenen Dimensionen professionellen Handelns reflektieren.

Bei der Planung, Gestaltung und Reflexion ihrer berufspraktischen Einsichten werden die Studierenden vom zuständigen Praktikumsbeauftragten (Dr. Andreas Langfeld) unterstützt und beraten. Die Verantwortung für das Praktikumsmodul liegt im Arbeitsbereich Sozialpädagogik. 

Fragen zu möglichen Handlungsfeldern, Laufzeiten, Anmeldeverfahren und Vertragsgrundlagen des Praktikums sowie zu den Anforderungen an den Praktikumsbericht lassen sich dem Leitfaden bzw. dem folgenden FAQ entnehmen.

Allen Studierenden, die sich kurz- oder langfristig auf ein Praktikum vorbereiten wollen, wird jährlich – in der Regel Anfang Mai – eine zentrale Informationsveranstaltung angeboten. Terminangaben entnehmen Sie bitte dem Ankündigungsbereich auf der Startseite.

Onlineformular zur Praktikumsanzeige

FAQ

Wo und wie kann ich mich zum Praktikum näher informieren?

Zum einen hat man die Möglichkeit, sich mit individuellen Fragen an die Praktikumsberatung am Institut (Dr. Andreas Langfeld) zu richten, andererseits gibt es regelmäßig im vierten Semester eine zentrale Infoveranstaltung, bei welcher die Anforderungen sowie der Ablauf eines Praktikums erläutert und Fragen geklärt werden. Die Termine dafür werden rechtzeitig über die Homepage oder per E-Mail bekanntgegeben. Insgesamt kann sich zu rechtlichen Grundlagen auch innerhalb der Praktikumsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang und Masterstudiengänge der PHF informiert werden.  

Wie lange und in welchem Umfang soll das Praktikum stattfinden?

Das Praktikum wird mit 18 LP verrechnet, was einer Gesamtarbeitszeit von 540h entspricht. Nach der aktuellen Modulbeschreibung gemäß SPSO 2022 sind davon 400h als Präsenzzeit in der Praxis zu erbringen, während die restliche Zeit für das Selbststudium (ergänzt durch Reflexionen in einem praxisbegleitenden Seminar) und die Prüfungsleistung (Anfertigen eines Praktikumsberichts) zur Verfügung steht. (Nach der Modulbeschreibung gemäß SPSO 2025 beträgt die Präsenzzeit 440h und die Teilnahme an dem Begleitseminar stellt die Prüfungsvorleistung dar.) Das Praktikum wird dabei regulär im 5. Semester in Vollzeit innerhalb von aktuell 10 Wochen absolviert (40h/Woche). Alternativ ist es jedoch auch möglich, bereits in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 5. Semester anzufangen oder sein Praktikum in Teilzeit abzulegen. Bei dem Teilzeitmodell arbeitet man dann mindestens 20 Stunden die Woche, wobei dies und an welchen Tagen man arbeitet dann individuell mit der Praxiseinrichtung besprochen werden sollte. Damit einher geht die Verlängerung der Praxisphase in die vorlesungsfreie Zeit nach dem 5. Semester. Die Praxisphase im Praktikum muss daher nicht gänzlich simultan zur Vorlesungszeit stattfinden.

Kann ich mir Vorleistungen fürs Praktikum anrechnen lassen?

Laut §6 Praktikumsordnung können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, durch einen schriftlichen Antrag vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Die Anträge sind dafür beim Prüfungsamt einzureichen, müssen aber vorher durch die Praktikumsberatung am Institut geprüft werden. Insgesamt wird für die individuelle Berufsorientierung und fachliche Profilierung die reguläre Durchführung des Praktikums im Bachelor empfohlen.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Die Suche nach einer passenden Stelle und die anschließende Kontaktaufnahme zu seiner Praxiseinrichtung erfolgt selbstständig durch die Studierenden. Dabei ist es wichtig, nach seinen eigenen Interessenschwerpunkten zu gehen. Also: „Welches Handlungsfeld ist interessant für mich?“, „Mit welcher Zielgruppe möchte ich zusammenarbeiten?“ oder auch „Welches Leitbild von einzelnen Trägern passt zu mir?“. Dafür sollte man sich zu den einzelnen Trägern als auch zu den verschiedenen möglichen Handlungsfelderninformieren. Nachfragen können dabei auch immer an die Praktikumsberatung am Institut gestellt werden. Schließlich sollte sich per E-Mail oder telefonisch darüber informiert werden, ob die entsprechenden Träger bzw. Einrichtungen, für welche man sich interessiert, überhaupt Praktikant*innen aufnehmen. Wenn dies der Fall ist, kann man eine Bewerbung hinschicken.

Die virtuelle Praktikumsbörse (Link: in Bearbeitung) auf der Homepage kann zusätzlich als Orientierung dienen, um passende Einrichtungen bzw. Träger für sich zu finden, mit denen bereits gute Erfahrungen hinsichtlich der Kooperation gemacht wurden.

Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?

Das Praktikum kann grundsätzlich in allen pädagogischen Handlungsfeldern absolviert werden. Dabei lassen sich nach Möglichkeit auch überregionale und internationale Praktika planen. 

Mögliche Handlungsfelder sind dabei u.a.: 

  • Hilfen zur Erziehung
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Jugendamt
  • Erwachsenenbildung und (betriebliche) Weiterbildung
  • Interkulturelle Bildung
  • Medienpädagogik
  • Frühe Hilfen, Sonder- und Rehabilitationspädagogik
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Politische Bildung/Demokratiepädagogik

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich in der Einrichtung mein Praktikum machen kann?

Bei der Auswahl der Praktikumsstelle ist unbedingt zu beachten, dass die entsprechenden Einrichtungen über ein einschlägiges fachliches Konzept verfügen, pädagogisch-professionelle Fachkräfte beschäftigen, die als berufspraktisch erfahrene Betreuer*innen bzw. Mentor*innen vor Ort fungieren können. Ferner muss gewährleistet sein, dass Tätigkeiten in Aussicht gestellt werden, die eine studiengangsbezogene Relevanz und Qualität aufweisen.

Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet die Praktikumsberatung am Institut anhand der Praktikumsanzeige, die über das das Webportal rechtzeitig vor dem Praktikumsvertrag mit der Einrichtung und in jedem Fall vor dem Beginn der Tätigkeiten einzureichen ist.

Welche Vereinbarungen muss ich mit meiner Praktikumseinrichtung treffen?

Wenn eine geeignete Praktikumsstelle gefunden wurde, wird nach § 7 Abs. 1 der Praktikumsordnung der PHF ein individueller Praktikumsvertrag geschlossen, in welchem das Praktikumsverhältnis zwischen der/dem Studierenden und der Praktikumsstelle geregelt wird. In diesem werden die genauen Rahmenbedingungen wie Rechte und Pflichten der Praktikant*innen und der Praktikumsstelle, Art und Dauer des Praktikums, das Tätigkeitsprofil, sowie die Betreuungspersonen festgehalten. Je nach Einrichtung sind eventuell zusätzliche Anforderungen (wie z.B. Masernschutz oder Führungszeugnis) als auch Vereinbarungen bspw. zu einem Versicherungsschutz, einer möglichen Vergütung sowie bei Praktika außerhalb von Rostock und Umgebung zu Unterbringungsmöglichkeiten oder einer eventuellen Übernahme von Reisekosten notwendig.

Welche Unterlagen müssen wo eingereicht werden?

Zum einen muss die Praktikumsanzeige vor Beginn des Praktikums von der Praktikumseinrichtung ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend erfolgt die Übertragung der Daten aus der Anzeige sowie das Hochladen der ausgefüllten Praktikumsanzeige als PDF-Datei in das Onlineformular zur Praktikumsanzeige, welches weiter oben auf der Seite verlinkt ist. Dieses Onlineformular wird nach dem Abschicken automatisch per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten weitergeleitet. Der Praktikumsbeauftragte prüft schließlich, ob die Inhalte und Aufgaben des Praktikums eine studiengangsbezogene Relevanz aufweisen und demzufolge passend sind und schickt den Studierenden zuletzt per E-Mail eine Bestätigung mit der noch fehlenden Unterschrift auf der Praktikumsanzeige. 

Zum anderen wird der individuelle Praktikumsvertrag mit der Einrichtung unabhängig von der Universität zusammen erstellt und dem/der Arbeitnehmer*in ausgehändigt. 

Wie kann ich Studium und Praktikum miteinander vereinbaren?

Wenn es aufgrund anstehender Veranstaltungen im Zweitfach, anderen Tätigkeiten wie Minijobs oder individuellen Gründen zu Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Studium und Praktikum kommen sollte, bieten Teilzeitmodelle oder studienbegleitende Arbeitszeiten mögliche Optionen. Diese können individuell mit der jeweiligen Praktikumseinrichtung vereinbart werden. Bei Teilzeitmodellen muss man mit der Verlängerung des Praktikums in die vorlesungsfreie Zeit rechnen. Bei einer frühzeitigen Planung ist jedoch auch eine bewusste Vorverlagerung des Praktikums in die semesterfreie Zeit vor dem 5. Semester möglich. Des Weiteren können entsprechende Veranstaltungen im Zweitfach eventuell vorgezogen oder um ein Semester geschoben werden. Insgesamt bietet die Praktikumsberatung dabei eine gemeinsame Suche nach individuellen Lösungen an.

Wie verhält es sich mit der Anwesenheit im Praktikum (Urlaub, Krankheit, Feiertage)?

Innerhalb der kurzen Arbeitszeit von insgesamt 400h (SPSO 2025: 440h) ist es nicht möglich, Urlaub zu nehmen (siehe Praktikumsordnung der PHF §3 (4)). Insgesamt stehen den Studierenden drei Fehltage bei Krankheit oder sonstigen persönlichen Gründen zu. Gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet. Sofern mehr als drei Fehltage überschritten werden, müssen diese Stunden nachgeholt werden. Dabei muss sich bei der Praxiseinrichtung abgemeldet und falls sich der Zeitraum, in welchem man sein Praktikum absolviert, durch das Nachholen von Stunden verlängert, muss diese Änderung an die Praktikumsberatung weitergeleitet werden. 

Worum handelt es sich bei dem praktikumsbegleitenden Seminar?

Bei dem praktikumsbegleitenden Seminar handelt es sich um eine Brücke zwischen Theorie und Praxis. Im Rahmen der regelmäßigen Treffen werden die eigenen praktischen Erfahrungen nach- und aufbereitet. Dazu entwickeln die Studierenden unter Anleitung spezifische Fragestellungen und Beobachtungskriterien, anhand derer sie ihr eigenes professionelles Handeln dokumentieren und reflektieren. Jede*r Studierende wird zudem mindestens einmal die Gelegenheit haben, die konzeptionellen Grundlagen, die Zielgruppen und den pädagogischen Alltag im Praktikumsbetrieb für die Kommiliton*innen näher zu beschreiben. Das Seminar findet regulär im 5. Semester begleitend zum Praktikum statt. Für diejenigen, die im Sommersemester in die Praxis gehen, gibt es bei entsprechender Nachfrage ebenfalls Gruppenangebote im kleineren Rahmen. Zu beachten ist, dass sich online über Stud.IP bei der entsprechenden Veranstaltung eingetragen werden muss. Studierende, die erst im späteren Verlauf des Semesters das Praktikum beginnen, nehmen dennoch mit dem Start des Semesters an der Veranstaltung teil. 

Wozu dient mir das Praktikumstagebuch?

Das Praktikumstagebuch kann als Hilfestellung für das begleitende Seminar zur Selbstbeobachtung und Reflexion genutzt werden, indem eine prozessbegleitende Dokumentation vollzogen wird. Dabei können bspw. die eigenen Tätigkeiten in der Praxis, alltägliche Erfahrungen als auch offene Fragen und Ambivalenzen notiert werden. Ziel dabei ist die eigene kritische Hinterfragung: Übernehme ich die Aufgaben, welche mir zugeschrieben wurden? Werde ich aktiv in der Praxis, indem ich bspw. selbst Angebote plane, gestalte und evaluiere? Wie erlebe ich mein eigenes professionelles Handeln im Spannungsfeld von Nähe und Distanz, Hilfe und Kontrolle oder professioneller Autonomie und organisationaler Vorgaben? Welche Rolle spielen meine Kolleg*innen vor Ort? Insgesamt dient das Praktikumstagebuch letztlich auch zur Vorbereitung des Praktikumsberichts.

Was ist, wenn Probleme mit dem/der Arbeitgeber*in auftreten?

Wenn Probleme mit dem/der Arbeitgeber*in auftreten, sollte sich schnellstmöglich an die Praktikumsberatung gewendet werden, sodass eine individuelle Lösung gefunden werden kann.

Wann muss ich die Prüfungsleistung anmelden?

Bei der Anmeldung der Prüfungsleistung bzw. des Praktikumsberichts müssen die üblichen Anmeldezeiten für Prüfungen (im WiSe von Dezember bis Januar) beachtet werden.

Wie gehe ich mit der Arbeitszeiterfassung um?

Die Arbeitszeiterfassung ist für Praktikant*innen laut Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz verpflichtend genauso wie für andere Arbeitnehmer*innen.

Es dient dem persönlichen Schutz der Praktikant*innen, vor Überlastung und Verletzung der gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen sowie der rechtlichen Absicherung der Praktikumsstelle und sorgt somit für ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Eine entsprechende Dokumentationsgrundlage für die abgeleisteten Stunden steht im Leitfaden für das Praktikum zur Verfügung.

Was muss ich bezüglich der Erstellung des Praktikumsberichts beachten?

Insgesamt sollte der Praktikumsbericht etwa 15 bis 20 Seiten umfassen, wobei sich an den üblichen formalen Vorgaben des Departments für Bildungswissenschaft der Universität Rostock zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten orientiert und die Daten der Einrichtung vertraulich behandelt und anonymisiert werden sollten.

Eine mögliche Gliederung kann laut Praktikumsleitfaden wie folgt aussehen:

1. Deckblatt

2. Gliederung

3. Einleitung (persönliche Motivation zum Praktikum, Erwartungshaltungen und leitendes Erkenntnisinteresse)

4. Kurzporträt der Einrichtung (1 Seite)

5. Praxisbeschreibung

  • Darstellung und Verortung der eigenen (Teil)Aufgaben innerhalb der Organisation
  • Diskussion und theoretische Einordnung des pädagogischen Konzepts bzw. des fachlichen Handlungsrahmens
  • dichte Beschreibung einzelner pädagogischer Maßnahmen, einer Fallgeschichte bzw. eines Hilfeplanverlaufes

6. Praxisreflexion

  • Entwicklung eigener Positionen zu offenen Fragen und wahrgenommenen Problemen unter Einbezug des Fachdiskurses
  • Diskussionen ausgesuchter und für den jeweiligen Praxiskontext spezifischer Dimensionen und Spannungsfelder pädagogischen Handelns (vgl. Helsper 2021, S.135ff.)

7. Fazit (Zusammenfassung, Lernergebnis, subjektive Fragen)

8. Literaturverzeichnis

9. Selbstständigkeitserklärung 

10. Anlage: Arbeitszeiterfassung; Praktikumsvertrag, Ggf. Zeugnis

Was muss ich bezüglich der Abgabe des Praktikumsberichts beachten?

Zu beachten sind die üblichen Abgabefristen für Prüfungsleistungen im Semester. Die Arbeit ist dabei sowohl elektronisch bei der Praktikumsberatung an praktikum.iasp@uni-rostock.de als auch in ausgedruckter Form im Sekretariat des Institutes für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik einzureichen.

Was muss ich zusätzlich zum Praktikumsbericht abgeben?

Zusätzlich wird empfohlen, sich ein Arbeitszeugnis einzuholen, in welchem das Tätigkeitsprofil und die in der Einrichtung verbrachte Zeit aufgeführt wird. Dieses dient zum einen als Nachweis des erbrachten Praktikums für die Universität als auch für spätere Bewerbungen bei möglichen Arbeitgeber*innen. Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Um die Stunden nachzuweisen reicht daher zunächst auch eine formlose Bestätigung über das erfolgreich absolvierte Praktikum des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin bei Einreichung des Praktikumsberichts.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?

Sollte man während des Prüfungszeitraums erkranken, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung des Berichts zu stellen. Dafür muss der entsprechende Antrag sowie das Formular für den Krankheitsnachweis ausgefüllt und beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Ablauf des Praktikums

Für nähere Erläuterungen, bei Problemen oder für allgemeine Beratungen zum Praktikum melden Sie sich bitte bei dem Praktikumsbeauftragten:

Dr. Andreas Langfeld
Raum 4014
Tel.: 0381/4982644
E-Mail: praktikum.iasp@uni-rostock.de
Sprechstunde: donnerstags 13.30-15Uhr (um Voranmeldung über Stud.IP wird gebeten)